Praxisgebühr um die Ohren hauen

Mit der Zunge auf die Straße genagelt gehört der heute 64-jährige aus der Nähe von Erlangen, der für 30 EUR Streitwert AUS PRINZIP das Bundessozialgericht belästigt.

Ganz sicher hat der Mann sein Leben lang in seine Rechtschutzversicherung eingezahlt und das wollte er auch endlich mal zurückhaben. So legte er sich über Jahre mit verschiedenen Nachbarn an, schrieb Nummernschilder auf und lies Falschparker abschleppen, schimpfte in größeren Menschenansammlungen laut hörbar über dies und das, damit er möglichst jemanden der Anwesenden provoziere und legte es auch so darauf an, endlich mal in einen Rechtsstreit zu gelangen. Als das nicht fruchtete, weil ihn die Ziele seiner Sticheleien aus Gutmütigkeit, Bequemlichkeit oder Toleranz in ihrem dickeren Fell verhungern ließen, hatte er die Idee mit der Praxisgebühr.

Natürlich ist es ein Nachteil des Kranken gegenüber einem Gesunden, die 10 EUR bezahlen zu müssen. Aber es ist auch ein Nachteil des Kranken gegenüber dem Gesunden, krank zu sein statt gesund. Wenn will der heute 64-jährige dafür verklagen? Wie ist es denn hinsichtlich des Solidarprinzips mit dem Nachteil des Gesunden gegenüber dem Kranken, jeden Monat hunderte von Euro dafür an die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen, damit der Kranke nur 10 EUR pro Quartal bezahlen muss und nicht die gesamten Behandlungskosten??

Schön, dass so einem Volltrottel heute nicht noch Recht gegeben worden ist, das lässt ja noch Hoffnung, dass es manchmal auch noch recht zugeht. Glückwunsch auch an die Rechtschutzversicherung, möglicherweise gibt der Alte jetzt mal Ruhe.

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Bockbierbowle

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