Neuer Ebay-Angebotszusatz
Da werden sich die freuen, die schon bisher immer in hochwichtiger Manier auf "das neue EU-Recht" hingewiesen haben:
Ab heute können sie bei Bedarf noch einen weiteren Zusatz anhängen. Damit es leichter fällt, hier schon mal eine Beispielformulierung:
"Nach einem neuen Urteil des Amtsgerichts Koblenz (Az.: 151 C 624/06) kann der Käufer einer Ware darauf bestehen, diese selbst abzuholen, wenn ihm die Versandkosten zu hoch erscheinen. Da der Aufwand einer Selbstabholung für mich zu hoch wäre, schließe ich dies hiermit aus und lege den Versand als einzige Form der Warenübergabe fest. Diese Vereinbarung wird von jedem Bieter automatisch als Vertragsbestandteil akzeptiert, bieten Sie nicht, wenn Sie damit nicht einverstanden sind!"
Gleich mal Ebay durchblättern, ob das schon jemand eingebaut hat...
Ab heute können sie bei Bedarf noch einen weiteren Zusatz anhängen. Damit es leichter fällt, hier schon mal eine Beispielformulierung:
"Nach einem neuen Urteil des Amtsgerichts Koblenz (Az.: 151 C 624/06) kann der Käufer einer Ware darauf bestehen, diese selbst abzuholen, wenn ihm die Versandkosten zu hoch erscheinen. Da der Aufwand einer Selbstabholung für mich zu hoch wäre, schließe ich dies hiermit aus und lege den Versand als einzige Form der Warenübergabe fest. Diese Vereinbarung wird von jedem Bieter automatisch als Vertragsbestandteil akzeptiert, bieten Sie nicht, wenn Sie damit nicht einverstanden sind!"
Gleich mal Ebay durchblättern, ob das schon jemand eingebaut hat...
Yooee - 2006-12-18 16:02 - Steht unter: Aus aktuellem Anlass