Rechtlicher Hinweis: Nicht kucken!
Auf der Suche nach den Richtlinien für ein Passbild, um Julius für die Litauenreise einen Kinderreisepass beantragen zu können, fand ich die Seite eines Fotografen, der sich auch im Internet präsentiert.
Leider wird seine Seite, die inhaltlich durchaus informativ ist, kaum den gewünschten Erfolg bringen, denn wie diese besonders gewitzten Ebayverkäufer, die mehr Zeit auf den "unwahrscheinlich umfassenden Gewährleistungsausschluss nach neuem EU-Recht" verwenden als auf Ihre Artikelbescheibung, oder auch gerne mal einfach von einem anderen Verkäufer einen möglichst langen solchen Gewährleistungsausschlussparagrafen kopieren, macht der Fotograf deutlich, dass er zwar vielleicht ein Bilder, aber bestimmt kein Urheberrechtssicherungsprofi ist. (Es ist zwar verboten, aber ich tus trotzdem:)
Ohne meine schriftliche Genehmigung ist es nicht gestattet, die Logos, Bilder, Texte, Berichte, Ausschnitte und Dateien dieser Internetseite unter www.bilderprofi.de in irgendeiner Art & Weise herunterzuladen, zu speichern, zu veröffentlichen oder in sonstiger Art & Weise zu nutzen. Zuwiderhandlungen werden ohne Rücksicht auf Personen, Gruppen, Vereine, Firmen und Institutionen, incl. Schadensersatzforderung, laut §§ 2, 72, 13, 97 UrhG verfolgt !
(siehe ganz unten auf der Seite)
Ich versteh das doch richtig: Ich brauche also eine schriftliche Genehmigung, bevor ich die Seite "in irgendeiner Art&Weise" herunterlade (mit meinem Browser?), und auch, bevor ich sie "in sonstiger Art&Weise" nutze (also lese?).
Na, ob das nicht etwas zuviel des Guten ist? Entweder hat der Mann seit bestehen der Seite jede Menge Arbeit damit, schirftliche Leseerlaubnisse zu verschicken, oder jeder, der die Seite liest, macht sich möglicherweise strafbar oder ist zumindest zivilrechtlich schadenersatzpflichtig.
Leider wird seine Seite, die inhaltlich durchaus informativ ist, kaum den gewünschten Erfolg bringen, denn wie diese besonders gewitzten Ebayverkäufer, die mehr Zeit auf den "unwahrscheinlich umfassenden Gewährleistungsausschluss nach neuem EU-Recht" verwenden als auf Ihre Artikelbescheibung, oder auch gerne mal einfach von einem anderen Verkäufer einen möglichst langen solchen Gewährleistungsausschlussparagrafen kopieren, macht der Fotograf deutlich, dass er zwar vielleicht ein Bilder, aber bestimmt kein Urheberrechtssicherungsprofi ist. (Es ist zwar verboten, aber ich tus trotzdem:)
Ohne meine schriftliche Genehmigung ist es nicht gestattet, die Logos, Bilder, Texte, Berichte, Ausschnitte und Dateien dieser Internetseite unter www.bilderprofi.de in irgendeiner Art & Weise herunterzuladen, zu speichern, zu veröffentlichen oder in sonstiger Art & Weise zu nutzen. Zuwiderhandlungen werden ohne Rücksicht auf Personen, Gruppen, Vereine, Firmen und Institutionen, incl. Schadensersatzforderung, laut §§ 2, 72, 13, 97 UrhG verfolgt !
(siehe ganz unten auf der Seite)
Ich versteh das doch richtig: Ich brauche also eine schriftliche Genehmigung, bevor ich die Seite "in irgendeiner Art&Weise" herunterlade (mit meinem Browser?), und auch, bevor ich sie "in sonstiger Art&Weise" nutze (also lese?).
Na, ob das nicht etwas zuviel des Guten ist? Entweder hat der Mann seit bestehen der Seite jede Menge Arbeit damit, schirftliche Leseerlaubnisse zu verschicken, oder jeder, der die Seite liest, macht sich möglicherweise strafbar oder ist zumindest zivilrechtlich schadenersatzpflichtig.
Yooee - 2006-04-20 13:41 - Steht unter: Im Vorbeigehn
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