Auf gute Nachbarschaft...
Unmittelbar anschließend ans Gelände, auf dem sich unser Büro befindet, war bis vor kurzem ein Imbiss, von dem wir außer etwas Geruch von Pommesfett, je nach Windrichtung, nicht viel mitbekamen.
Der Betreiber hat sich (wurde vom Eigentümer der Immobilie) kürzlich und plötzlich entfernt und nun werkelt seit ein paar Wochen eine Familie an und in dem Gebäude, um - nach Ansage des Eigentümers, der auch Vermieter unseres Büros ist - dort "gehobene Gastronomie" zu etablieren. (Nochmal zur Erinnerung: in einer ehemaligen Imbissbude). Grundsätzlich freut man sich da als Anlieger, da gehobene Gastronomie einen Ort normalerweise insgesamt aufwertet, und so gäbe es in unmittelbarer Nähe eine neue Möglichkeit, gelegentlich gepflegt etwas zu konsumieren. Je nachdem, wie gehoben die neue Gastronomie sein soll, wäre später zu entscheiden, ob und wie oft ich mir das erlauben kann.
Am letzten Freitag klingelte nun der gehobene Gastronom in spe (der sich bisher weder vorgestellt , noch es für nötig gehalten hatte, uns auf dem Hof mal zu Grüßen) (doch SO gehoben?) bei uns:
gehobener Gastronom (GG): Hallo, ich wollte mal nach der Telefonnummer von Herrn N. fragen, der wohnt doch da oben hier gegenüber, wo wir gerade renovieren.
Yooee: Ja, kann ich Ihnen gern geben.
GG: Ich wollt mal mit dem sprechen, weil der mir nach Möglichkeit gestatten soll, (was bestimmtes im Zusammenhang mit dem Gebäude) zu benutzen.
Yooee: Hier ist die Nummer von Herrn N., rufen Sie ihn am besten selber an, aber ich fürchte, davon wird er nicht begeistert sein.
GG: Ja, wär ja schade, wenn man sich da nicht einigen könnte, aber ich brauch das ganz dringend für mein Geschäft, und er hat ja auch was davon, dass wir da so schön renovieren und so.
Yooee: Wie gesagt, ich kann dazu nichts sagen, ich wohn da nicht. Rufen Sie ihn einfach an.
GG: Ja, wenn er da nicht zustimmt...
Yooee: Ich weiß es nicht, sprechen Sie bitte mit ihm selber.
GG: Das würd ich mir nicht so einfach gefallen lassen, ich hab nämlich 8 Semester Jura studiert. Zwar nicht abgeschlossen, aber ich kenn mich da so ein Bisschen aus.
Yooee: Aha.
GG: Das wär nämlich eine erhebliche Einschränkung für mein Geschäft, das würde ich auf jeden Fall vor Gericht klären lassen.
Yooee: Da wird Herr N. bestimmt sehr beeindruckt sein. Rufen Sie ihn einfach an.
GG: Ja gut, mach ich sofort, da muss er ja eigentlich zustimmen.
Yooee: Ja, tschö.
Acht Semester! Wow! Möglicherweise wird es doch nicht vom Niveau der Gastronomie abhängen, ob ich da jemals hingehe, sondern davon, ob der Herr Gastronom nicht wegen Nichteinigung ein kollektives Hausverbot gegen unsere ganze Firma erficht.
Der Betreiber hat sich (wurde vom Eigentümer der Immobilie) kürzlich und plötzlich entfernt und nun werkelt seit ein paar Wochen eine Familie an und in dem Gebäude, um - nach Ansage des Eigentümers, der auch Vermieter unseres Büros ist - dort "gehobene Gastronomie" zu etablieren. (Nochmal zur Erinnerung: in einer ehemaligen Imbissbude). Grundsätzlich freut man sich da als Anlieger, da gehobene Gastronomie einen Ort normalerweise insgesamt aufwertet, und so gäbe es in unmittelbarer Nähe eine neue Möglichkeit, gelegentlich gepflegt etwas zu konsumieren. Je nachdem, wie gehoben die neue Gastronomie sein soll, wäre später zu entscheiden, ob und wie oft ich mir das erlauben kann.
Am letzten Freitag klingelte nun der gehobene Gastronom in spe (der sich bisher weder vorgestellt , noch es für nötig gehalten hatte, uns auf dem Hof mal zu Grüßen) (doch SO gehoben?) bei uns:
gehobener Gastronom (GG): Hallo, ich wollte mal nach der Telefonnummer von Herrn N. fragen, der wohnt doch da oben hier gegenüber, wo wir gerade renovieren.
Yooee: Ja, kann ich Ihnen gern geben.
GG: Ich wollt mal mit dem sprechen, weil der mir nach Möglichkeit gestatten soll, (was bestimmtes im Zusammenhang mit dem Gebäude) zu benutzen.
Yooee: Hier ist die Nummer von Herrn N., rufen Sie ihn am besten selber an, aber ich fürchte, davon wird er nicht begeistert sein.
GG: Ja, wär ja schade, wenn man sich da nicht einigen könnte, aber ich brauch das ganz dringend für mein Geschäft, und er hat ja auch was davon, dass wir da so schön renovieren und so.
Yooee: Wie gesagt, ich kann dazu nichts sagen, ich wohn da nicht. Rufen Sie ihn einfach an.
GG: Ja, wenn er da nicht zustimmt...
Yooee: Ich weiß es nicht, sprechen Sie bitte mit ihm selber.
GG: Das würd ich mir nicht so einfach gefallen lassen, ich hab nämlich 8 Semester Jura studiert. Zwar nicht abgeschlossen, aber ich kenn mich da so ein Bisschen aus.
Yooee: Aha.
GG: Das wär nämlich eine erhebliche Einschränkung für mein Geschäft, das würde ich auf jeden Fall vor Gericht klären lassen.
Yooee: Da wird Herr N. bestimmt sehr beeindruckt sein. Rufen Sie ihn einfach an.
GG: Ja gut, mach ich sofort, da muss er ja eigentlich zustimmen.
Yooee: Ja, tschö.
Acht Semester! Wow! Möglicherweise wird es doch nicht vom Niveau der Gastronomie abhängen, ob ich da jemals hingehe, sondern davon, ob der Herr Gastronom nicht wegen Nichteinigung ein kollektives Hausverbot gegen unsere ganze Firma erficht.