Mußte schon bei Deinem ersten Artikel dazu (über den Fotografen) grinsen, noch mehr allerdings über die Vorschriften, wie welches Bild auszusehen hat. Ist eigentlich irgendwo erklärt, warum man nicht mehr lächeln darf? Das mit dem frontal kann ich ja noch annähernd nachvollziehen, z.B. wenn jemand ein nicht unerhebliches Erkennungsmerkmal auf der von der Kamera abgewandten Seite hat. Wichtig vielleicht bei Zwillingen/ Drillingen/ Vierlingen, von denen einer ein Verbrecher ist.
Ich schätz, es wird in der untersten Reihe das rechte Bild werden, mit dem ist glaub ich alles erfüllt.
Vor ein paar Jahren war mal in den Nachrichten, dass in Russland oder in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion es gerade abgeschafft worden ist, dass man auf den Ausweisbildern nicht lächeln darf. Bei denen ging es vielleicht um so Dinge, die Du hier erwähnst (Guter Punkt: Vierlinge! :-)) , wie bestimmte Kennzeichen und so weiter. Und außerdem waren das ja auf offzieller Seite sowieso nicht so die großen Lächler...
Das neue EU-Recht zielt aber im Gegensatz dazu darauf ab, dass man die Bilder biometrisch erfassen können muss. Und da passen hochgezogene Mundwinkel wohl nicht ins Raster.
Aber da hat er so einen leicht zusammengekniffenen Mund, und auf dem von mir empfohlenen einen Anflug von Lächeln, das sieht viel babyhafter, niedlicher, süßer und vor allem: Julius-like aus. :-)
(Habe ich was verpasst, das russische Vierlinge betrifft?)
Gewitzter ist das von Dir empfohlene schon, auf dem von mir gemeinten ist der Ausdruck aber förmlicher und verbindlicher. Für ein Passbild, find ich, besser geeignet. Ich kann ja mal beide mitnehmen, mal sehen, was die Beamtenschaft empfiehlt.
Mußte schon bei Deinem ersten Artikel dazu (über den Fotografen) grinsen, noch mehr allerdings über die Vorschriften, wie welches Bild auszusehen hat. Ist eigentlich irgendwo erklärt, warum man nicht mehr lächeln darf? Das mit dem frontal kann ich ja noch annähernd nachvollziehen, z.B. wenn jemand ein nicht unerhebliches Erkennungsmerkmal auf der von der Kamera abgewandten Seite hat. Wichtig vielleicht bei Zwillingen/ Drillingen/ Vierlingen, von denen einer ein Verbrecher ist.
Vor ein paar Jahren war mal in den Nachrichten, dass in Russland oder in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion es gerade abgeschafft worden ist, dass man auf den Ausweisbildern nicht lächeln darf. Bei denen ging es vielleicht um so Dinge, die Du hier erwähnst (Guter Punkt: Vierlinge! :-)) , wie bestimmte Kennzeichen und so weiter. Und außerdem waren das ja auf offzieller Seite sowieso nicht so die großen Lächler...
Das neue EU-Recht zielt aber im Gegensatz dazu darauf ab, dass man die Bilder biometrisch erfassen können muss. Und da passen hochgezogene Mundwinkel wohl nicht ins Raster.
(Habe ich was verpasst, das russische Vierlinge betrifft?)