Teldafax Energy - Chaos ohne Ende (3)
Bezugnehmend auf das vorangegangene Posting habe ich nun mal einen Antwortbrief an Teldafax gebastelt und dorthin gemailt und geteldafaxt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen des großen Drucks unter dem Ihr Unternehmen derzeit steht, sehe ich Ihnen nach, dass Sie versuchen, mich für blöd zu verkaufen, indem Sie mit Ihrem Schreiben so tun, als hätte ich nicht meinen Vertrag gekündigt, sondern lediglich der Preiserhöhung widersprochen.
Grundlage für meinen Vertrag mit Teldafax sind nach wie vor die AGB, die dessen Abschluss zugrunde lagen, und diese sehen ein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Preiserhöhung vor. Dass Sie diese von Ihnen selbst festgelegten Vertragsbestandteile nicht respektieren ist nicht nur eine höchste Unverschämtheit, sondern grenzt tatsächlich an Nötigung.
Einzig und allein aus dem Grund, dass Sie durch Ihre Blockadehaltung gegen meinen Willen mit der Stromlieferung fortfahren, akzeptiere ich vorübergehend den Strombezug zum zuletzt vereinbarten Preis von 19,52 ct./kWh, bei einer monatlichen Grundgebühr von 7,74 EUR. Dieses Lieferverhältnis unterliegt jedoch nicht mehr den ursprünglich einvernehmlich vereinbarten Rahmenbedingungen. Insbesondere unterscheidet es sich in folgenden Punkten:
- Ich erteile Ihnen ausdrücklich keine Ermächtigung zum Einzug irgendwelcher Beträge von meinem Bankkonto.
- Per eigener Verbrauchsabrechnung ermittle ich die aus dem Stromverbrauch anfallenden Beträge. Diese überweise ich zu Terminen, die ich nach eigenem Ermessen festlege. Sie werden ca. 6 Wochen nach dem jeweils in der Abrechnung abgeschlossenen Monat liegen. Bis ca. Mitte Februar 2011 sind alle geschuldeten Teilbeträge aus meinen geleisteten Vorauszahlungen und den Guthabensalden abgedeckt. Meine Abrechnung zum Stichtag 28. Februar 2011 habe ich Ihnen bereits gestern per Mail und Fax geschickt. Den Betrag, der nach dieser Abrechnung aus dem Verbrauch bis zum 28. Februar 2011 noch offen ist, werde ich also in etwa Mitte April an Sie oder den zu dem Zeitpunkt Inkassobevollmächtigten überweisen, sofern mir dieser bekannt ist.
- Jeder Preiserhöhung bis zum tatsächlichen Ende des Vertrages widerspreche ich hiermit schon vorsorglich, ungeachtet aller „kostenlosen Preisgarantien“, die Sie mir in Ihrem Schreiben anbieten.
Sollten Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sein, steht es Ihnen frei, meinem unveränderten Willen zur Kündigung des Vertrages zu entsprechen und mir die Kündigung zu einem angemessenen Termin zu bestätigen. Sofern Sie auf diesen Termin noch Einfluss nehmen können, soll er bis zum 10. des Monats am Monatsende, nach dem 10 des Monats am Ende des folgenden Monats liegen. Der nächstmögliche Endtermin, sofern Sie ihn mir bis zum 10. März mitteilen, wäre demnach der 31. März, danach der 30. April, usw. Die Mitteilung muss schriftlich erfolgen, zusammen mit der Selbstverpflichtung, den Endtermin auch einem nachfolgenden Stromanbieter unverzüglich zu bestätigen.
Ich denke, dass ich Ihnen zwei gute Alternativen anbieten kann: Sie liefern weiter zu meinen Bedingungen oder entlassen mich wieder in die Anbieterfreiheit. Sie haben die Wahl!
Mit freundlichen Grüßen
Falls andere Teldafax-Kunden das Schreiben oder Teile davon benutzen möchten, erlaube ich das ausdrücklich, jedoch ohne Gewähr dafür, dass man damit nicht selbst in Teufels Küche kommt. Über eine Kurze Mitteilung würde ich mich dann freuen.
Mal sehen, was dabei herauskommt. Zu gewinnen gibt es in der Situation leider gar nichts, nur eventuell etwas weniger zu verlieren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen des großen Drucks unter dem Ihr Unternehmen derzeit steht, sehe ich Ihnen nach, dass Sie versuchen, mich für blöd zu verkaufen, indem Sie mit Ihrem Schreiben so tun, als hätte ich nicht meinen Vertrag gekündigt, sondern lediglich der Preiserhöhung widersprochen.
Grundlage für meinen Vertrag mit Teldafax sind nach wie vor die AGB, die dessen Abschluss zugrunde lagen, und diese sehen ein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Preiserhöhung vor. Dass Sie diese von Ihnen selbst festgelegten Vertragsbestandteile nicht respektieren ist nicht nur eine höchste Unverschämtheit, sondern grenzt tatsächlich an Nötigung.
Einzig und allein aus dem Grund, dass Sie durch Ihre Blockadehaltung gegen meinen Willen mit der Stromlieferung fortfahren, akzeptiere ich vorübergehend den Strombezug zum zuletzt vereinbarten Preis von 19,52 ct./kWh, bei einer monatlichen Grundgebühr von 7,74 EUR. Dieses Lieferverhältnis unterliegt jedoch nicht mehr den ursprünglich einvernehmlich vereinbarten Rahmenbedingungen. Insbesondere unterscheidet es sich in folgenden Punkten:
- Ich erteile Ihnen ausdrücklich keine Ermächtigung zum Einzug irgendwelcher Beträge von meinem Bankkonto.
- Per eigener Verbrauchsabrechnung ermittle ich die aus dem Stromverbrauch anfallenden Beträge. Diese überweise ich zu Terminen, die ich nach eigenem Ermessen festlege. Sie werden ca. 6 Wochen nach dem jeweils in der Abrechnung abgeschlossenen Monat liegen. Bis ca. Mitte Februar 2011 sind alle geschuldeten Teilbeträge aus meinen geleisteten Vorauszahlungen und den Guthabensalden abgedeckt. Meine Abrechnung zum Stichtag 28. Februar 2011 habe ich Ihnen bereits gestern per Mail und Fax geschickt. Den Betrag, der nach dieser Abrechnung aus dem Verbrauch bis zum 28. Februar 2011 noch offen ist, werde ich also in etwa Mitte April an Sie oder den zu dem Zeitpunkt Inkassobevollmächtigten überweisen, sofern mir dieser bekannt ist.
- Jeder Preiserhöhung bis zum tatsächlichen Ende des Vertrages widerspreche ich hiermit schon vorsorglich, ungeachtet aller „kostenlosen Preisgarantien“, die Sie mir in Ihrem Schreiben anbieten.
Sollten Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sein, steht es Ihnen frei, meinem unveränderten Willen zur Kündigung des Vertrages zu entsprechen und mir die Kündigung zu einem angemessenen Termin zu bestätigen. Sofern Sie auf diesen Termin noch Einfluss nehmen können, soll er bis zum 10. des Monats am Monatsende, nach dem 10 des Monats am Ende des folgenden Monats liegen. Der nächstmögliche Endtermin, sofern Sie ihn mir bis zum 10. März mitteilen, wäre demnach der 31. März, danach der 30. April, usw. Die Mitteilung muss schriftlich erfolgen, zusammen mit der Selbstverpflichtung, den Endtermin auch einem nachfolgenden Stromanbieter unverzüglich zu bestätigen.
Ich denke, dass ich Ihnen zwei gute Alternativen anbieten kann: Sie liefern weiter zu meinen Bedingungen oder entlassen mich wieder in die Anbieterfreiheit. Sie haben die Wahl!
Mit freundlichen Grüßen
Falls andere Teldafax-Kunden das Schreiben oder Teile davon benutzen möchten, erlaube ich das ausdrücklich, jedoch ohne Gewähr dafür, dass man damit nicht selbst in Teufels Küche kommt. Über eine Kurze Mitteilung würde ich mich dann freuen.
Mal sehen, was dabei herauskommt. Zu gewinnen gibt es in der Situation leider gar nichts, nur eventuell etwas weniger zu verlieren.