Das neue EU-Recht - und die Passfotos
Das neue EU-Recht hat ja schon dazu geführt, dass man bei Ebay jeden Schrotthaufen verticken kann und überhaupt gar nie damit rechnen muss, damit Probleme zu bekommen, wenn man nur jeden Garantieanspruch und einem Absatz in der Artikelbeschreibung ausschließt, der möglichst deutlich länger sein sollte, als die längste Artikelbeschreibung, die man jemals geschrieben hat, ausschließt. Toll, das neue EU-Recht.
Das neue EU-Recht kann aber noch mehr: Das neue EU-Recht bestimmt, das es keine Kinderausweise mehr gibt, die bisher in Deutschland nur auf Wunsch der Eltern mit einem Bild versehen waren. Statt dessen gibt es Kinderreisepässe. Und ein Kinderreisepass muss ein Bild haben. Wie lange er gültig ist, hab ich noch nicht herausgefunden, aber ich vermute, bis zum Eintritt der Volljährigkeit. Und je früher ein Kind von seinen Eltern auf eine Reise ins Ausland mitgenommen wird, desto länger wird es dann auch von dem Bild begleitet. Da es für Julius mit seinen dreieinhalb Monaten demnächst ansteht, anlässlich seiner eigenen Taufe ins Baltikum zu reisen, kann er sich jetzt schon darauf freuen, den Klassenkameraden und -kameradinnen bei der Klassenfahrt in der 8. oder 9. Klasse seinen Kinderreisepass zu zeigen. Mit dem Passbild von 2006. Um dem Spott, der sich aus so einer Situation ergeben könnte, zu entgehen, kann er nur hoffen, dass jemand anders einen einteiligen Frotteeschlafanzug dabei oder von der Mami Toastbrotsanswiches für ale 7 Tage der Klassenfahrt eingepackt bekommen hat, und damit die mobbende Aufmerksamkeit von ihm ablenkt. Oder er sagt direkt, dass es eben an dem neuen EU-Recht liegt.
In Deutschland ist das neue EU-Recht so umgesetzt worden, dass es natürlich genaue Vorschriften für Passbilder Erwachsener gibt, aber nicht speziell für Kinder oder gar Babies. Demnach sind sie auf alle anzuwenden. Da ich im Besitz einer funktionsfähigen Digitalkamera bin und wegen so einem Bild nicht einen Fotografen bemühen möchte, der vielleicht in Dauerangst um sein Copyright gar nicht in der Lage wäre, den Auslöser zu drücken, mach ich sie selber.
Die Kriterien sind:
- neutraler Gesichtsausdruck
- frontales Bild
- bei einer Bildhöhe von 45 mm sol das Gesicht 32 bis 35 groß zu sehen sein
- (es gibt noch andere Vorschriften bezüglich Brillen und Kopfbedeckungen, aber das kommt jetzt mal nicht in Frage)
Entscheidet selbst, welches zu nehmen wäre:
Das neue EU-Recht kann aber noch mehr: Das neue EU-Recht bestimmt, das es keine Kinderausweise mehr gibt, die bisher in Deutschland nur auf Wunsch der Eltern mit einem Bild versehen waren. Statt dessen gibt es Kinderreisepässe. Und ein Kinderreisepass muss ein Bild haben. Wie lange er gültig ist, hab ich noch nicht herausgefunden, aber ich vermute, bis zum Eintritt der Volljährigkeit. Und je früher ein Kind von seinen Eltern auf eine Reise ins Ausland mitgenommen wird, desto länger wird es dann auch von dem Bild begleitet. Da es für Julius mit seinen dreieinhalb Monaten demnächst ansteht, anlässlich seiner eigenen Taufe ins Baltikum zu reisen, kann er sich jetzt schon darauf freuen, den Klassenkameraden und -kameradinnen bei der Klassenfahrt in der 8. oder 9. Klasse seinen Kinderreisepass zu zeigen. Mit dem Passbild von 2006. Um dem Spott, der sich aus so einer Situation ergeben könnte, zu entgehen, kann er nur hoffen, dass jemand anders einen einteiligen Frotteeschlafanzug dabei oder von der Mami Toastbrotsanswiches für ale 7 Tage der Klassenfahrt eingepackt bekommen hat, und damit die mobbende Aufmerksamkeit von ihm ablenkt. Oder er sagt direkt, dass es eben an dem neuen EU-Recht liegt.
In Deutschland ist das neue EU-Recht so umgesetzt worden, dass es natürlich genaue Vorschriften für Passbilder Erwachsener gibt, aber nicht speziell für Kinder oder gar Babies. Demnach sind sie auf alle anzuwenden. Da ich im Besitz einer funktionsfähigen Digitalkamera bin und wegen so einem Bild nicht einen Fotografen bemühen möchte, der vielleicht in Dauerangst um sein Copyright gar nicht in der Lage wäre, den Auslöser zu drücken, mach ich sie selber.
Die Kriterien sind:
- neutraler Gesichtsausdruck
- frontales Bild
- bei einer Bildhöhe von 45 mm sol das Gesicht 32 bis 35 groß zu sehen sein
- (es gibt noch andere Vorschriften bezüglich Brillen und Kopfbedeckungen, aber das kommt jetzt mal nicht in Frage)
Entscheidet selbst, welches zu nehmen wäre:
Yooee - 2006-04-23 00:00 - Steht unter: 2 Bueblein
Schönen Sonntag wünsch ich auf jeden Fall.