Das neue EU-Recht - und die Passfotos

Das neue EU-Recht hat ja schon dazu geführt, dass man bei Ebay jeden Schrotthaufen verticken kann und überhaupt gar nie damit rechnen muss, damit Probleme zu bekommen, wenn man nur jeden Garantieanspruch und einem Absatz in der Artikelbeschreibung ausschließt, der möglichst deutlich länger sein sollte, als die längste Artikelbeschreibung, die man jemals geschrieben hat, ausschließt. Toll, das neue EU-Recht.

Das neue EU-Recht kann aber noch mehr: Das neue EU-Recht bestimmt, das es keine Kinderausweise mehr gibt, die bisher in Deutschland nur auf Wunsch der Eltern mit einem Bild versehen waren. Statt dessen gibt es Kinderreisepässe. Und ein Kinderreisepass muss ein Bild haben. Wie lange er gültig ist, hab ich noch nicht herausgefunden, aber ich vermute, bis zum Eintritt der Volljährigkeit. Und je früher ein Kind von seinen Eltern auf eine Reise ins Ausland mitgenommen wird, desto länger wird es dann auch von dem Bild begleitet. Da es für Julius mit seinen dreieinhalb Monaten demnächst ansteht, anlässlich seiner eigenen Taufe ins Baltikum zu reisen, kann er sich jetzt schon darauf freuen, den Klassenkameraden und -kameradinnen bei der Klassenfahrt in der 8. oder 9. Klasse seinen Kinderreisepass zu zeigen. Mit dem Passbild von 2006. Um dem Spott, der sich aus so einer Situation ergeben könnte, zu entgehen, kann er nur hoffen, dass jemand anders einen einteiligen Frotteeschlafanzug dabei oder von der Mami Toastbrotsanswiches für ale 7 Tage der Klassenfahrt eingepackt bekommen hat, und damit die mobbende Aufmerksamkeit von ihm ablenkt. Oder er sagt direkt, dass es eben an dem neuen EU-Recht liegt.

In Deutschland ist das neue EU-Recht so umgesetzt worden, dass es natürlich genaue Vorschriften für Passbilder Erwachsener gibt, aber nicht speziell für Kinder oder gar Babies. Demnach sind sie auf alle anzuwenden. Da ich im Besitz einer funktionsfähigen Digitalkamera bin und wegen so einem Bild nicht einen Fotografen bemühen möchte, der vielleicht in Dauerangst um sein Copyright gar nicht in der Lage wäre, den Auslöser zu drücken, mach ich sie selber.

Die Kriterien sind:
- neutraler Gesichtsausdruck
- frontales Bild
- bei einer Bildhöhe von 45 mm sol das Gesicht 32 bis 35 groß zu sehen sein
- (es gibt noch andere Vorschriften bezüglich Brillen und Kopfbedeckungen, aber das kommt jetzt mal nicht in Frage)

Entscheidet selbst, welches zu nehmen wäre:
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DonParrot - 2006-04-23 08:30

*ggg*

Schönen Sonntag wünsch ich auf jeden Fall.

Sternchen - 2006-04-23 09:17

Hihi, süss.
Da nach den Richtlinien ja auch noch der Mund geschlossen sein muss, kommt wahrscheinlich das Bild ganz unten links in frage.

Budenzauberin - 2006-04-23 12:19

Vorletzte Reihe, mittleres Bild.

Mußte schon bei Deinem ersten Artikel dazu (über den Fotografen) grinsen, noch mehr allerdings über die Vorschriften, wie welches Bild auszusehen hat. Ist eigentlich irgendwo erklärt, warum man nicht mehr lächeln darf? Das mit dem frontal kann ich ja noch annähernd nachvollziehen, z.B. wenn jemand ein nicht unerhebliches Erkennungsmerkmal auf der von der Kamera abgewandten Seite hat. Wichtig vielleicht bei Zwillingen/ Drillingen/ Vierlingen, von denen einer ein Verbrecher ist.

Yooee - 2006-04-23 21:42

Ich schätz, es wird in der untersten Reihe das rechte Bild werden, mit dem ist glaub ich alles erfüllt.
Vor ein paar Jahren war mal in den Nachrichten, dass in Russland oder in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion es gerade abgeschafft worden ist, dass man auf den Ausweisbildern nicht lächeln darf. Bei denen ging es vielleicht um so Dinge, die Du hier erwähnst (Guter Punkt: Vierlinge! :-)) , wie bestimmte Kennzeichen und so weiter. Und außerdem waren das ja auf offzieller Seite sowieso nicht so die großen Lächler...

Das neue EU-Recht zielt aber im Gegensatz dazu darauf ab, dass man die Bilder biometrisch erfassen können muss. Und da passen hochgezogene Mundwinkel wohl nicht ins Raster.
Budenzauberin - 2006-04-23 21:49

Aber da hat er so einen leicht zusammengekniffenen Mund, und auf dem von mir empfohlenen einen Anflug von Lächeln, das sieht viel babyhafter, niedlicher, süßer und vor allem: Julius-like aus. :-)

(Habe ich was verpasst, das russische Vierlinge betrifft?)
Yooee - 2006-04-23 22:00

Gewitzter ist das von Dir empfohlene schon, auf dem von mir gemeinten ist der Ausdruck aber förmlicher und verbindlicher. Für ein Passbild, find ich, besser geeignet. Ich kann ja mal beide mitnehmen, mal sehen, was die Beamtenschaft empfiehlt.
Budenzauberin - 2006-04-23 22:01

Für welches würde sich denn Julius' Mama entscheiden?
Yooee - 2006-04-23 22:06

Sie ist auch für das letzte, weiß aber nicht wegen den FArben und der Helligkeit, aber da kann man ja noch was machen.
unkreativ.net - 2006-04-23 12:42

Reihe 1, Bild 3.

Budenzauberin - 2006-04-23 12:51

Da guckt er aber nicht geradeaus in die Kamera.
Yooee - 2006-04-23 22:02

Hm, es geht ja um das Passbild. Bei diesem Bild (außer eben die fehlende Frontalität) geht der Blick so irgendwie verklärt ins nichts nach oben links hinter der Kamera. Ein typisches Babybild aus den 70er des vergangenen Jahrhunderts. Aber von Amts wegen wird das wohl keine Akzeptanz finden.

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